
Wohnungswirtschaft aktuell
Informations- und Kommunikationsplattform
des VdW Rheinland Westfalen,
VdW südwest und VdW saar
6. Änderungsgesetz zum Wohnungsbauförderungsgesetz
Jetzt komplette Abschöpfung der Jahresüberschüsse der Wfa
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf „Sechstes Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes (6. ÄndG-WBFG)“ (Drucksache 14/7497) im Landtag eingebracht. Damit soll die bereits in den letzten Jahren erfolgte Abschöpfung der Jahresüberschüsse der Wfa weiter verschärft werden. Das 6. ÄndG-WBFG sieht vor, die im letzten Jahr mit dem 5. ÄndG-WBFG eingeführte Abführungsregelung um ein weiteres Jahr bis zum Jahr 2012 zu verlängern. Zugleich soll die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass aus dem verbleibenden Jahresüberschuss der Wfa alle Finanzmittel über die bisherige Grenze von 60 Millionen Euro hinaus an den Landeshaushalt abgeführt werden können, um so zur allgemeinen Sanierung des Landeshaushalts beizutragen. In der Begründung zum Gesetzentwurf verweist die Landesregierung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den wachsenden Disparitäten auf den Wohnungsmärkten zwar darauf, dass insbesondere in stagnierenden und schrumpfenden Regionen Mittel zur Unterstützung einer integrierten Stadtentwicklung erforderlich seien, weil die klassischen Instrumente der Wohnraumförderung allein dafür nicht mehr ausreichten. Und deshalb sollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Jahresüberschüsse der Wfa künftig für die Stadtentwicklung zu verwenden. Der Vorlage 14/2114 der Berichterstatter an den Haushalts- und Finanzausschuss zum Einzelplan 14 des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 23. Oktober 2008 ist allerdings zu entnehmen, dass die bei der Wfa abzuschöpfenden Mittel im Einzelplan 14 nur mittelbar Zwecken der Städtebauförderung dienen sollen, weil diese von Einsparvorgaben des Finanzministers freigestellt werden soll. Im Klartext heißt das: Die Überschüsse der Wfa dienen in Gänze der allgemeinen Haushaltssanierung. Dieser verschärfte Zugriff auf das Landeswohnungsbauvermögen wird Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Landtag werden, die von den Landtagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 29. Oktober 2008 beantragt wurde.
