
Wohnungswirtschaft aktuell
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Deutscher Bundestag
Wohngeldnovelle verabschiedet
Am 25. April 2008 wurde vom Deutschen Bundestag die Wohngeldnovelle in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Erreicht werden konnte auf Initiative des GdW noch eine Verbesserung des neu in das Wohngeldgesetz aufgenommenen § 30, der die erleichterte Rückforderung von überzahltem Wohngeld in Todesfällen regelt. Nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf sollte die Wohngeldstelle zu Unrecht gezahltes Wohngeld im Todesfall noch bis zu vier Jahre auch vom Vermieter bzw. den Wohnungsunternehmen zurückfordern können, obwohl dieses Geld bereits für berechtigte Ansprüche aus dem Mietvertrag vereinnahmt wurde. Entsprechend dem Petitum des GdW wurde nunmehr in Abs. 2 des § 30 ausdrücklich eine Regelung aufgenommen, wonach der Empfänger oder die Empfängerin der Miete nicht zur Erstattung des entsprechenden Betrages verpflichtet ist. Eine Erstattungspflicht besteht somit z. B. nicht, wenn noch nach dem Todesfall aufgrund eines Dauerauftrages der entsprechende Betrag, d. h. die Miete an den Vermieter bzw. die Vermieterin, überwiesen wird.
