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Schwerpunktthema Stiftungen
Die Wohnungswirtschaft geht stiften
Jedes Jahr werden in Deutschland um die 800 neue Stiftungen gegründet, bereits jetzt gibt es den Schätzungen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zufolge mehr als 70.000. Und auch immer mehr Wohnungsunternehmen nutzen Stiftungen, unter anderem um soziale Projekte zu unterstützen. Was jedoch eine Stiftung genau ist und welcher Struktur sie folgt, lässt sich nicht pauschal sagen, auch weil der Begriff „Stiftung“ gesetzlich nicht definiert ist. Er umfasst eine Reihe privater, öffentlicher oder kirchlicher Institutionen, die unterschiedlichen rechtlichen Ordnungen unterliegen. Es gibt eine ganze Bandbreite an unterschiedlich strukturierten Stiftungen: gemeinnützige, kirchliche, öffentlich-rechtliche, unternehmensgebundene oder operative Stiftungen, Förder-, Anstaltsträger-, Bürger-, Familien-, Dach-, Verbrauch- oder Treuhandstiftungen. Die bekannteste Form allerdings ist die der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, die sich nach dem Privatrecht regelt und in den meisten Fällen gemeinnützig orientiert ist – davon existieren deutschlandweit derzeit knapp 20.000. Nordrhein-Westfalen weist laut Bundesverband Deutscher Stiftungen 3.510 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts auf und ist somit das Bundesland mit den meisten Institutionen dieser Art. Hessen kommt auf knapp 1.600, Rheinland-Pfalz auf 840 und das Saarland auf 150 rechtsfähige Stiftungen.
Trotz der verschiedenen Rechtsformen gibt es in den Stiftungen ein einheitlich charakteristisches Merkmal. Alle Stiftungen verfügen über ein Vermögen, das einem bestimmten Zweck dauerhaft gewidmet wird. Welchem Zweck das Vermögen dient, kann jeder Stiftungsgründer nach eigenem Interesse vertraglich festgelegen.
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