Bundeshaushalt 2009

Erhöhung der Mittel für die Städtebauförderung

 

Für das Jahr 2009 hat der Bund seine Finanzhilfen für die Städtebauförderung erhöht. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Haushaltsgesetz 2009 am 19. Dezember 2009 zugestimmt. Danach werden einige Teilprogramme der Städtebauförderung 2009 aufgestockt und neue hinzugefügt. Die Stadtumbauprogramme Ost und West erhalten zusätzlich jeweils weitere 20 Millionen Euro. Der Stadtumbau Ost erhält danach 121 Millionen Euro an Zuweisungen, der Stadtumbau West 96 Millionen Euro. Das für die Wohnungswirtschaft relevante CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird um 630 Millionen Euro auf insgesamt 1,508 Milliarden Euro aufgestockt. Darin enthalten ist das Sonderprogramm „Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Großwohnsiedlungen“ mit Mitteln in Höhe von 400 Millionen Euro. Der Wettbewerbsaufruf zur Teilnahme an diesem Programm startete bereits Ende Januar 2009. Da die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 nicht vor Mitte 2009 in Kraft treten wird, können nach Auskunft des GdW bis dahin Anträge auf Basis der geltenden EnEV gestellt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung habe zugesichert, dass aus konjunkturellen Gründen die Erhöhung der Anforderungen für die Förderung im CO2-Gebäudesanierungsprogramm erst zum spätestens möglichen Zeitpunkt, also zum Inkrafttreten der EnEV 2009, erfolgen wird. Weitere Programmteile der Städtebauförderung im Haushaltsgesetz 2009: Städtebaulicher Denkmalschutz West mit 30 Millionen Euro und das Programm Soziale Stadt mit 105 Millionen Euro. Ferner kommen noch 43 Millionen Euro für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hinzu, das lediglich durch seine Umbenennung als ein neues Programm erscheint. Hintergrund für die Neufirmierung von Programmteilen ist der im Zuge der Föderalismusreform geänderte § 104b GG, der neue Anforderungen an die Bundesfinanzhilfen formuliert. Danach sind u. a. Förderprogramme zu befristen, degressiv zu gestalten und hinsichtlich ihrer Mittelverwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen.
Neu im Bundeshaushalt ist das Programm „Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Kommunen“, das mit 150 Millionen Euro ausgestattet wurde, sowie das Programm „Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Weltkulturerbestätten“, das mit 150 Millionen Euro startet. Das ebenfalls neue Programm „Altengerecht Umbauen“ hat eigene Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro erhalten. Ursprünglich sollte das Programm aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm mitfinanziert werden. Die fördertechnische Abwicklung dieses Programms läuft über die KfW.