
Wohnungswirtschaft aktuell
Informations- und Kommunikationsplattform
des VdW Rheinland Westfalen,
VdW südwest und VdW saar
Umfassende Fördermöglichkeiten für Wohnungsunternehmen
Städtebauförderung 2010 mit sechs Teilprogrammen
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2010 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung 2010) ist nach Unterzeichnung durch Bundesbauminister Ramsauer an die Länder zur Unterschrift versandt worden. Die Städtebauförderung ist insbesondere seit der Föderalismusreform vielfältiger und komplizierter geworden. Die Städtebauförderung 2010 umfasst sechs Teilprogramme, die in neun Unterprogramme unterteilt sind. Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2010 Finanzhilfen in Höhe von 534,537 Millionen Euro zur Verfügung, damit rund 35 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor (569,793 Millionen Euro).
Die Mittel sind auf die sechs Teilprogramme wie folgt verteilt: Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erfährt infolge der Neuaufteilung der Finanzhilfen im Jahr 2010 mit rund 86 Millionen Euro eine Verdopplung der Mittel im Vergleich zum Vorjahr. Alle weiteren Programme sind gegenüber dem Vorjahr um 10 bis 25 Millionen Euro gekürzt worden. Aus diesen Kürzungen speist sich auch das neu aufgelegte Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ mit rund 18 Millionen Euro.
Regionale Aufteilung
Die vier Länder der Verbandsgebiete des VdW Rheinland Westfalen, VdW südwest und VdW saar erhalten von den insgesamt 534,5 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen:
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen: Der finanzielle Anteil dieses klassischen Grundprogramms der Städtebauförderung wurde für die „alten“ und „neuen“ Bundesländer um jeweils 18 Millionen Euro auf jeweils 27 Millionen Euro im Jahr 2010 wiederum zurückgefahren. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel mit insgesamt fünf Indikatoren und einer hohen Gewichtung des Anteils der Bevölkerung erhalten Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden- Württemberg und Niedersachsen rund 70 Prozent der für diesen Programmbereich westdeutschen Länder vorgesehenen Mittel.
Soziale Stadt: Der Verteilungsschlüssel für den Programmbereich Soziale Stadt – mit insgesamt 95 Millionen Euro für alle Bundesländer – enthält gegenüber dem vorgenannten Programm „nur“ die drei Indikatoren Anteil der Bevölkerung (70 %), Anteil der Arbeitslosen (7,5 %) und Anteil ausländische Bevölkerung (7,5 %). In der Rangfolge der Empfänger liegen fünf westdeutscher Länder vorne: Nordrhein- Westfalen (22,5 Millionen Euro), Bayern (13,9 Millionen Euro), Baden-Württemberg (12,2 Millionen Euro), Niedersachsen (9,3 Millionen Euro) und Hessen (7,2 Millionen Euro). Danach folgen „alte“ und „neue“ Bundesländer in gemischter Reihenfolge, wobei Bremen mit 0,9 Millionen Euro wie im Vorjahr das Schlusslicht bildet. Erfolgreich in diesem Programm ist das Zusammenspiel von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen.
Stadtumbau: Die Mittel für den Stadtumbau werden wie in den Jahren zuvor getrennt nach West und Ost verteilt. Der Ansatz für den Stadtumbau West wurde gegenüber dem Vorjahr um 10 Millionen Euro gekürzt. Dabei stehen wiederum Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen an der Spitze der Empfängerländer.
Neuer Programmteil Kleinere Städte und Gemeinden: Zu diesem neu eingeführten Teilprogramm besagt die VV-Städtebauförderung 2010: Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Förderfähig sind vorrangig überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten bzw. kleiner Städte in Abstimmung mit ihrem Umland.
Maßnahmen im Wohnungsbestand sind kein Fördertatbestand. Dennoch empfiehlt es sich für Wohnungsunternehmen, sich bei der Netzwerkbildung zur Ausarbeitung interkommunaler regionaler Entwicklungskonzepte zu beteiligen. Denn in denen wird entschieden, welche Kommunen und Standorte als Ankerpunkte im ländlichen Raum gefördert werden.
In nahezu allen Programmbereichen ist die Ausarbeitung von gesamtstädtischen Entwicklungskonzepten Voraussetzung für die Festlegung der Fördergebiete. In Nordrhein-Westfalen werden darüber hinaus für Gebiete, in denen die Wohnfunktion stark berührt wird, kommunale Handlungskonzepte als so genannte Fachplanung und integrativer Bestandteil der gesamtstädtischen Konzepte verlangt.
