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Bund-Länder-Vereinbarung
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2009 ist in Kraft getreten
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2009 ist zwischenzeitlich vom Bund und allen Ländern unterzeichnet worden und in Kraft getreten. Sie regelt die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung 2009). Danach stellt der Bund insgesamt 569.793 Millionen Euro für fünf Programmbereiche der Städtebauförderung bereit. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung der Finanzhilfen des Bundes an die Länder um rund 65 Millionen Euro. Im Vergleich zu der VV-Städtebauförderung 2008 bleibt es bei den fünf Programmschwerpunkten und besonderen Regelungen für die ostdeutschen Länder im Bereich des Stadtumbaus. Neu ist die Regelung, dass die Länder aus Gründen einer schnellen Konjunkturwirksamkeit der Programmmittel – befristet auf das Programmjahr 2009 – eine Umverteilung von insgesamt 25 Prozent zwischen den Programmen Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie Städtebaulicher Denkmalschutz vornehmen können.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Die Verteilung der Finanzhilfen des Bundes für diesen Programmteil auf die Länder im Jahr 2009 sieht für die west- und ostdeutschen Länder jeweils knapp 45 Millionen Euro vor. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel mit fünf Indikatoren erhalten Nordrhein- Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen – bei unveränderter Rangfolge zum Vorjahr – knapp 60 Prozent der für diesen westdeutschen Programmbereich vorgesehenen Mittel.
Soziale Stadt
Der Verteilungsschlüssel für den Programmbereich Soziale Stadt – mit insgesamt 90 Millionen Euro für alle Länder – enthält gegenüber dem vorgenannten die drei Indikatoren Anteil der Bevölkerung (70 Prozent), Anteil der Arbeitslosen (7,5 Prozent) und Anteil der ausländischen Bevölkerung (7,5 Prozent). In der Rangfolge der Empfängerländer liegen fünf westdeutsche Länder vorne: Nordrhein-Westfalen (23,6 Millionen Euro), Bayern (14,5 Millionen Euro), Baden- Württemberg (12,7 Millionen Euro), Niedersachsen (9,8 Millionen Euro) und Hessen (7,6 Millionen Euro). Da diese Mittel gegenüber dem Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nicht zuvor auf die west- und ostdeutschen Länder aufgeteilt werden, kommt die Komponente „Bevölkerung“ des Verteilungsschlüssels stark zum Tragen. Von den für das Programm Soziale Stadt veranschlagten Mitteln können die Länder insgesamt 27,5 Millionen Euro für Modellvorhaben in den Soziale Stadt-Gebieten für Zwecke wie Spracherwerb, Verbesserung von Bildungs- und Schulabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit etc. einsetzen.
Stadtumbau
Die Mittel zum Stadtumbau werden – wie in den Jahren zuvor – getrennt für den Stadtumbau West und den Stadtumbau Ost verteilt. Für Westdeutschland sind 95,8 Millionen Euro und für Ostdeutschland 120,5 Millionen Euro vorgesehen. Innerhalb Westdeutschlands stehen wiederum Nordrhein- Westfalen, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg an der Spitze der Empfängerländer. Für die Verteilung der Stadtumbaumittel gilt, anders als im Jahr 2008, jeweils der gleiche problemorientierte Verteilungsschlüssel für die westdeutschen und die ostdeutschen Länder.
Weitere Programmteile
Für den Programmteil Aktive Stadt- und Ortsteilzentren stellt der Bund insgesamt knapp 43 Millionen Euro und für den Städtebaulichen Denkmalschutz in Westdeutschland knapp 30 Millionen Euro und in Ostdeutschland 84,8 Millionen Euro zur Verfügung.
