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Städtebauförderung NRW
14 Millionen Euro weniger
Neben einer Reihe von verkehrsbezogenen Themen stand eine Aussprache über einen vorlegten Bericht des Ministers für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) über „Auswirkungen der Finanzkürzungen des Bundes im Bereich der Städtebau- und KfW-Förderung für NRW“ (Vorlage 15/225) an. In der Sitzung selbst gaben Abteilungsleiter Dr. Uwe Günther und Ministerialdirigentin Anne Katrin Bohle, beide vom MWEBWV, weitere Ausführungen zum Thema, da sie die Zuständigkeitsbereiche Städtebauförderung und KfW-Förderung vertreten. Die Kürzung der Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung 2011 wird entsprechend der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2011, die noch von den Ländern unterzeichnet werden muss, für Nordrhein-Westfalen 14 Millionen betragen. 71 Millionen Euro stehen für 2011 bereit. Gravierend, so Frau Bohle im Ausschuss, trifft die Kürzung das Programm Soziale Stadt. Gegenüber 21,4 Millionen Euro Bundesmittel für 2010 stehen 2011 nur noch 6,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Hinzu komme, dass die Länder gegenüber den Vorjahren keine Möglichkeit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit zwischen den einzelnen Städtebauförderungsprogrammen haben werden (Ausschluss des Programms Soziale Stadt von der Flexibilisierungsklausel). Auch soll das Programm Soziale Stadt überwiegend auf investive Maßnahmen beschränkt werden.
Für Minister Voigtsberger gefährde dies „den Erfolg all dessen, was Quartiersmanagement und Bewohner in den vergangenen Jahren für ihre Stadtteile erreicht haben; es gefährdet auch den sozialen Frieden in den Städten“. Diese massive Kürzung war denn auch ein zentrales Thema in der Aussprache im Ausschuss, wobei Abgeordneter Bernhard Schemmer von der CDU-Fraktion durchaus begrüßte, dass durch eine entsprechende Mittelverschiebung zwischen den Teilprogrammen der Städtebauförderung beziehungsweise die „etwas bessere Verteilung dieser Mittel“ wieder Stadterneuerungsmittel in den ländlichen Räumen ankommen können.
Für die energetische Gebäudesanierung sieht der Bundeshaushalt nur noch einen Ansatz von 436 Millionen Euro vor und weitere 500 Millionen Euro aus einem noch zu schaffenden Sondervermögen Energie- und Klimafonds. Im Jahr 2010 waren es noch 1,35 Milliarden Euro. Je nach Parteizugehörigkeit wurde auch diese massive Kürzung unterschiedlich interpretiert und kritisiert. Abteilungsleiter Günther wies in seinen Ausführungen nicht nur auf die bekannten Multiplikator- und Beschäftigungseffekte hin, sondern machte auch deutlich, dass die Kürzung zu einer Verringerung der Sanierungsquote führe werde. Er zitierte die Forderung der Verbände der Wohnungswirtschaft, wonach die von der Bundesregierung angestrebte Verdopplung der Sanierungsquote eine Ausweitung des Programms auf etwa vier bis fünf Milliarden Euro erforderlich mache. Gleichzeitig würden zunehmend Bestände mit schwierigen Ausgangsbedingungen zu sanieren sein, da wirtschaftlich besser darstellbare Sanierungen inzwischen angegangen worden seien. „Ohne ausreichende Förderung rechnen sich die ehrgeizigen Energieeinsparziele der Bundesregierung oft wirtschaftlich nicht.“ Günther stellt klar, dass das Land nicht für die Kürzung bei den KfW-Programmen in die Bresche springen könne, auch wenn das Land im Jahre 2011 gezielt 200 Millionen Euro aus dem Wohnungsbauvermögen zur Verfügung stelle, um die Sanierungsquote, insbesondere im geförderten Wohnungsbau, zu steigern.
