
Wohnungswirtschaft aktuell
Informations- und Kommunikationsplattform
des VdW Rheinland Westfalen,
VdW südwest und VdW saar
Aus dem Ausschuss für Bauen und Verkehr im Landtag NRW
Auch 2010 hohe soziale Wohnraumförderung
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr des Landtages NRW am 29. September 2009 gab Minister Lutz Lienenkämper einen Einführungsbericht zum Einzelplan 14 des Landeshaushalts 2010. Er umfasst neben Maßnahmen des Verkehrs die Stadterneuerung und Denkmalpflege, die Wohnungsbauförderung und das Bauwesen.
Stadtentwicklung und -erneuerung
Für die Förderung der Stadtentwicklung und Stadterneuerung steht für das Jahr 2010 ein Gesamtvolumen von 291,6 Millionen Euro zur Verfügung. Neben dem Angebot von „passablen Wohnräumen“ soll die Stadtpolitik, so Lienenkämper, auch einen attraktiven öffentlichen Raum bieten für Familien mit Kindern ebenso wie für ältere Menschen, für Alteingesessene ebenso wie für Zugezogene, besonders auch für Menschen mit Migrationshintergrund. Die zentrale Aufgabe von Stadtpolitik charakterisiert Lienenkämper als „die Heimat bietende Funktion unserer gebauten Umwelt, und zwar mit dem Anspruch des Menschen im Mittelpunkt der planerischen Aufgabe“. Für einzelne Förderbereiche stehen u. a. folgende Mittel bereit:
- 191,5 Millionen Euro als Zuweisungen an Gemeinden in der allgemeinen Städtebauförderung für die Umsetzung von fünf Förderprogrammen: Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion, Weiterentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf sowie Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten.
- 57,2 Millionen Euro sind für die energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten in den Gemeinden vorgesehen. 26 Millionen Euro sind für die Reaktivierung von Brachen durch den Grundstückfonds eingestellt.
Soziale Wohnraumförderung
Die soziale Wohnraumförderung ist wie im Jahr 2009 wiederum mit einem Programmvolumen von mindestens 950 Millionen Euro dotiert. Schwerpunkte der Förderung sind:
- der Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums
- die Schaffung generationengerechten (Miet-)Wohnraums einschließlich stationärer Wohnformen für Ältere und Menschen mit Behinderungen
- investive Maßnahmen im Wohnungsbestand
- der experimentelle Wohnungsbau.
Der Minister kündigte an, erstmals einen Betrag in Höhe von 2 Millionen Euro für investive Maßnahmen zur Umstrukturierung von Wohnungsbeständen einsetzen zu wollen. Damit soll z. B. ermöglicht werden, Ersatzwohnungsbau auf Abrissstandorten und die Aufwertung von Wohnungsbeständen erstmals auch mit Zuschüssen zu fördern, „wenn dies aufgrund der wohnungswirtschaftlichen Bedingungen im Einzelfall erforderlich ist“.
