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Schwerpunktthema Erneuerbare Energien
Pflicht zu erneuerbaren Energien – alles in Ordnung?
Die Politik hat das Ordnungsrecht in Bezug auf erneuerbare Energien entdeckt. Hamburg, das Saarland und Nordrhein-Westfalen planen, einen Mindestanteil erneuerbarer Energien bei der Wärmegewinnung auch im Gebäudebestand vorzuschreiben – in Baden-Württemberg ist das bereits der Fall. Die Stadt Marburg hatte, bevor die neue Hessische Bauordnung die Regelung nichtig machte, eine Satzung erlassen, die eine flächendeckende Solarpflicht einführte. Die Politik möchte mit diesen Vorschriften den CO2-Ausstoß verringern – erreicht aber genau das Gegenteil.
Energierecht liegt im Trend: Vom Staat über die Bundesländer bis hin zur kleinen Kommune, jeder möchte seinen politischen Beitrag dazu leisten, dass der Ausstoß an Kohlendioxid sinkt. An sich ist das eine höchst erfreuliche Entwicklung. Leider aber nutzen viele politische Akteure dazu die falschen Instrumente - etwa das Erneuerbare-Wärme-Gesetze (EWärmeG) -, die auch im Gebäudebestand einen Mindestanteil erneuerbarer Energien bei der Wärmegewinnung vorschreiben. Das macht die Sanierung teurer, weniger wirtschaftlich und hat deshalb fatale Folgen für das Investitionsverhalten der Wohnungsunternehmen – die finanziellen Mittel müssen auf weniger Objekte verteilt werden. Auch die Mieter müssen draufzahlen. Die Politik erzielt mit einer solchen Regelung also genau das Gegenteil dessen, was sie erreichen will.
In ihrem Energiekonzept hat die Bundesregierung im September 2010 ihre klimapolitischen Ziele noch einmal klar definiert: Im Vergleich zu 1990 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent sinken. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll 2020 bei 18 Prozent liegen, 2050 gar bei 60 Prozent. Die Ziele sind gesteckt – jetzt wird um den Weg dorthin gerungen; die organisierte Immobilienwirtschaft ist dagegen, dass auch dieser Weg vorgeschrieben wird.
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