Raumordnungsbericht 2011

Wohnungen werden knapper, aber mehr Bauten genehmigt 

 

Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) schreibt in § 21 vor, dass das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in regelmäßigen Abständen gegenüber dem für Raumordnung zuständigen Bundesministerium Raumordnungsberichte zu erstellen hat. Diese werden zur Vorlage an den Deutschen Bundestag verwendet. Nach dem Raumordnungsgesetz sind in den Berichten folgende Themen zu behandeln:

  • die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen)
  • die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
  • die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft im Bundesgebiet
  • die Auswirkungen der Politik der Europäischen Gemeinschaft auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.

Der Raumordnungsbericht 2011 greift diese Themen umfassend auf und enthält Wertungen und Politikvorschläge des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in dessen eigener Verantwortung. Die Bundesregierung hat den Bericht zur Kenntnis genommen und ihn mit einer Stellungnahme als Unterrichtung des Deutschen Bundestags mit Datum 13. Januar 2012 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/8360).

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