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Parlamentarischer Abend im Landtag Rheinland-Pfalz
Fördergeld auf die Marktentwicklungen einstellen
Auf ihrem Parlamentarischen Abend in Mainz hat die Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen die Landesregierung aufgefordert, die Wohnraumförderung besser auf das Auseinanderdriften der regionalen Wohnungsmärkte im Lande einzustellen. Die Wohnungsmärkte in Rheinland Pfalz werden immer heterogener, einschlägige Indikatoren wie Miet- und Baulandpreise oder Wohnkaufkraft fallen im regionalen Vergleich zunehmend auseinander. Darauf muss die Wohnraumförderung eine angemessene Antwort finden, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Christof Henn. Grundlage für eine solche Wohnraumförderung ist ein landeseigenes Wohnungsgesetz – Henn dankte der Landesregierung, dass sie seit dem vergangenen Jahr an einem solchen Gesetz arbeitet.
Vor allem in den Ballungsräumen wie Mainz, Trier und der südlichen Rheinschiene werde preiswerter Wohnraum knapp, während in den ländlichen Regionen qualitativ hochwertiger und moderner Wohnraum fehle. Henn: „Gezielte Förderung nutzt besonders den geringverdienenden Menschen im Land. Die Frage leistungsfähiger Wohnstandorte und Infrastrukturen muss angesichts der demografischen Entwicklung offen diskutiert werden.“
Eine andere Förderung, die die Landesregierung neu einführen möchte, begrüßte Christof Henn ausdrücklich. Das Land plant, Wohngruppenprojekte finanziell zu unterstützen. „Wohngruppen sind eine sinnvolle Ergänzung, besonders bei der Schaffung altersgerechten Wohnraums“, sagte Henn. Dieser Wohnraum werde dringend benötigt. Besonders positiv wertet er die ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Bauministerium bei diesem Thema. Zugleich plädierte er dafür, bei dem Umbau von Wohnungen Barrierefreiheit nicht zur Voraussetzung für die Förderung zu machen. Komplette Barrierefreiheit sei im Gebäudebestand kaum herzustellen – sie sei so teuer, dass sich die ergebenden Mieten so gut wie niemand leisten könne. Um in der Breite altersgerechten Wohnraum zu schaffen, sei es viel sinnvoller die Reduzierung von Barrieren – etwa die Beseitigung von Schwellen – als Fördervoraussetzung vorzugeben.
Entschieden wandte sich Christof Henn gegen eine mögliche Pflicht, erneuerbare Energien auch im Gebäudebestand einsetzen zu müssen. „Durch eine solche Regelung würden die Kosten einer Modernisierung steigen, wodurch insgesamt weniger Gebäude saniert werden könnten“, sagte Henn. Schon jetzt gehöre die Verbesserung der Energieeffizienz für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft seit Jahren untrennbar zur Bewirtschaftung ihrer Bestände. Die Erfolge spiegelten sich unter anderem in den Sanierungsquoten und im gesunkenen Energieverbrauch wider.
Finanzminister Carsten Kühl, der im Land auch die Zuständigkeit fürs Bauen hat, bedankte sich in einem Grußwort bei den rheinland-pfälzischen Wohnungsunternehmen. „Wir haben es in der Wohnungspolitik immer verstanden, die Zeichen der Zeit früh zu erkennen und unsere Instrumente zeitnah und flexibel daran anzupassen. Die Wohnungswirtschaft war und ist uns dabei immer ein wichtiger Ratgeber und Ansprechpartner“, sagte Kühl.
Der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen gehören 63 Mitgliedsunternehmen aus dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen und dem Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft an. Sie haben sich zusammengeschlossen, um ihre wohnungspolitischen Interessen gegenüber der Landesregierung abzustimmen und den Erfahrungsaustausch untereinander zu organisieren. Ebenfalls durch den VdW Rheinland Westfalen werden die Interessen von 419 Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen vertreten; 137 hessische Wohnungsunternehmen sind weitere Mitglieder des VdW südwest.
