Mini-KWK

Kraftwerk

Förderung bis 20 kWel ab 1. April 2012 wieder aufgenommen

 

Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach einem Förderprogramm unter Administration des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, gestaffelt nach der elektrischen Leistung. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung geht davon aus, dass die Mehraufwendungen zur Erfüllung der hohen Auflagen den Zuschuss des Förderprogramms kompensieren werden.
Fördervoraussetzungen: Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden als auch anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15 Prozent und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten. Weitere Anforderungen sind unter anderem das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel. Fördervoraussetzung ist zudem, dass die KWK-Anlagen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen nach der im Jahre 2008 gestarteten und ausgesetzten Förderrichtlinie für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWK) ist nicht zulässig. Außerdem sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen vor der Antragstellung auf Förderung noch keine rechtsgültigen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsverträge unterzeichnet worden sind.

www.bafa.de