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Schwerpunktthema energetische Mietrechtsreform
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums - Kommt jetzt die energetische Mietrechtsreform?
Ein Referentenentwurf hat die heiße Phase der politischen Mietrechtsdiskussion eingeläutet. Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vereinbarte Mietrechtsnovelle nimmt konkrete Formen an.
Bisher ist es nur ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, aus ihm soll erst noch eine Kabinettsvorlage, ein Gesetzentwurf und später dann – nachdem er alle parlamentarischen Hürden genommen hat – ein gültiges Gesetz werden. Doch der Referentenentwurf vom 11. Mai 2011 zu einem „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ ist ein politisches Lebenszeichen einer Reform, die schon länger auf sich warten lässt. Wurde ein Diskussionsentwurf im Herbst 2010 noch schnell aus dem Verkehr gezogen, berichtete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits am 10. Mai 2011 gegenüber Journalisten über Details des jetzigen Papiers. Die Pressestelle des Bundesjustizministeriums betonte zwar in einer Mitteilung, die Einzelheiten würden noch in der Bundesregierung abgestimmt und der Entwurf dann Verbänden und Ländern zugeleitet. Doch mit ihren Äußerungen gegenüber Medienvertretern machte Leutheusser-Schnarrenberger den Referentenentwurf zu ihrem Projekt und gab ihm so politisches Gewicht. Seit den Koalitionsvereinbarungen im Herbst 2009 war in Sachen Mietrecht wenig geschehen, obwohl die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) bereits im Mai 2010 konkrete Vorschläge für eine Reform gemacht hatte. So wenig war passiert, dass die BSI im Frühjahr 2011 öffentlich ihr Unverständnis über das Zögern zum Ausdruck gebracht hatte.
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