EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz

Politischer Konflikt verschärft sich


Die Auseinandersetzungen um die Novellierung der EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz, zu der die Europäische Kommission im November 2008 einen Vorschlag vorgelegt hat, werden deutlich schärfer. Im Zentrum steht dabei inzwischen der politische Grundlagenkonflikt zur Regelungskompetenz der europäischen Ebene. Während das Europäische Parlament Ende April 2009 mit großer Mehrheit die Vorschläge der Kommission sogar noch weiter verschärft hat, kritisiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Unvereinbarkeit vieler Vorschläge mit dem Prinzip der Subsidiarität.
Besondere Schärfe hat der Konflikt durch den Beschluss des Europäischen Parlaments erhalten, dass so genannte Nullenergiehäuser beim Neubau ab 2019 verpflichtend vorgeschrieben werden sollen. Damit würde sich die EU, wenn die Beschlüsse des Parlaments umgesetzt werden sollten, zur Speerspitze einer Zieldefinition für die künftige Energieeffizienz machen. Zwar sind ähnliche Zielvorstellungen von der deutschen Umweltministerkonferenz bereits im letzten Jahr formuliert worden, bislang allerdings ohne weitere Konsequenzen im Sinne ordnungsrechtlicher Vorgaben. Zudem ist gerade erst auf nationaler Ebene die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, womit diese zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten wird.
Die Novelle der europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie beschränkt außerdem aufgrund der Fülle der vorgesehenen Regulierungen den nationalen Regulierungsrahmen nahezu auf Null. So enthält der Richtlinienvorschlag zahlreiche Regelungen zur Definition von Mindestanforderungen und zu künftigen Inspektionen. Auch sollen etwa bei Neubauten verschärfte Verpflichtungen zur Prüfung alternativer energetischer Versorgungskonzepte gelten. Die Konsequenz wäre in der wohnungswirtschaftlichen Praxis eine Aufblähung der bürokratischen Erfordernisse, die wirtschaftlich nicht zu verkraften sind. Darauf hat die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) in ihrer Stellungnahme Anfang des letzten Monats deutlich hingewiesen.
Zudem ist sich die BSI mit dem Bundesrat einig, dass der vorliegende Richtlinienentwurf geeignet ist, das Subsidiaritätsprinzip auszuhöhlen. Dabei erstreckt sich die Kritik nicht nur auf die Zielvorgaben, sondern darüber hinaus auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren zur Festlegung von Mindestanforderungen. Wörtlich stellt der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest: „Der Bundesrat sieht in der von der Kommission vorgeschlagenen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an die nach einem vorgegebenen, EU-einheitlichen Rechenverfahren ermittelten ,kostenoptimalen Mindestanforderungen’ anzupassen, eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Es ist nicht erkennbar, dass das mit der Neufassung der Gebäude-Richtlinie verfolgte Ziel (Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich) von den Mitgliedstaaten nicht eigenständig erreicht werden kann. Die nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unterscheiden sich zwar erheblich. Immobilien- und Wohnungsmärkte sind jedoch lokaler Natur und lassen keinerlei transnationale Aspekte erkennen, die ein Handeln auf EU-Ebene erfordern und damit rechtfertigen würden.“ Die aktuellen Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundesrates sind diametral entgegengesetzt. Der Konflikt erstreckt sich damit nicht nur auf Einzelfragen, sondern geht weit darüber hinaus in die Grundlagen der Regelungskompetenz.