Erneuerbare-Energien-Gesetz

Bundesregierung ist Risiko für Technologiestandort, gefährdet Arbeitsplätze und Klimaschutz


„Die Bundesregierung setzt ihre desaströse rückwärtsgewandte Politik gegen die erneuerbaren Energien und für Atomkraft fort“, kritisierte die rheinlandpfälzische Umweltministerin Margit Conrad die immer weiter reichenden Schritte gegen die Zukunfts- und Wachstumsbranchen der erneuerbaren Energien. Allein in der Solarbranche arbeiten bundesweit 58.000 Beschäftigte. „Mit der EEG-Novelle werden Investitionen und Arbeitsplätze in der gesamten Wertschöpfungskette sowie Innovationskraft und weltweite Präsenz deutscher Unternehmen gefährdet“, so Conrad zur Neuregelung der Solarförderung im Erneuerbaren-Energien- Gesetz (EEG).
„Die Bundesregierung ist ein Risiko für den Technologiestandort Deutschland“, so Conrad. Noch nie habe eine Bundesregierung in so kurzer Zeit so viel Kapital verspielt wie Schwarz-Gelb. „Auswirkungen sind bis in den Handwerksbereich zu spüren. Ein Vertrauensverlust bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist die Folge. Die Banken sind verunsichert. Die Chaosstrategie der Bundesregierung wird sich in dieser wirtschaftlichen Lage rächen. Und das betrifft Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Wachstumsbranche ebenso wie die Verbraucher.“
Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Conrad hatten sich am 26. März 2010 im Bundesrat massiv für die Fortführung der Solarförderung, wie im EEG festgelegt, eingesetzt. Der Bundesrat beschloss auf Initiative von Rheinland-Pfalz, dass die zusätzliche Absenkung der Solarförderung höchstens zehn Prozent betragen dürfe. Auf Basis des rheinland-pfälzischen Antrages fasste der Bundesrat folgende Entschließung: Auch bei Rückführung der Solarförderung dürfen Solaranlagen nicht unrentabel werden, weil dadurch ein Markteinbruch mit Arbeitsplatzverlusten – von der Produktion bis zum Installationsgewerbe – zu befürchten ist. Zahlreiche mittelständische Unternehmen haben im Vertrauen auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen Investitionen in Projekte getätigt, die Vorlaufphasen von bis zu zwei Jahren haben. Durch die viel zu kurzen Übergangsfristen sind vorgeschossene Planungskosten in erheblichem Umfang verloren. Ein gemeinsamer Antrag im Bundesrat von Rheinland-Pfalz u. a. mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bayern, der das Aus der Förderung für Ackerflächen kritisierte, scheiterte nur knapp an den unionsgeführten Ländern. In der Expertenanhörung des Deutschen Bundestages am 21. April 2010 haben alle Sachverständigen das Anliegen unterstützt, dass Freiflächen gefördert werden. „Dass sich die Bundesregierung auf einem Irrweg befindet, bestätigen ihr jetzt auch noch ihre eigenen Berater“, so Conrad. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung berät, hält in einem neuen Gutachten fest: Windkraft, Solarenergie und Biomasse könnten eine vollständig erneuerbare Stromversorgung bis 2050 zu wettbewerbsfähigen Kosten ermöglichen. Die Umweltweisen sagen auch, dass Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken dieser Entwicklung schaden. Der Umweltausschuss des Bundestages hatte schon vorher gegen die Stimmen der Opposition der zusätzlichen Absenkung der Förderung von Solaranlagen auf Dächern um weitere 16 Prozent und auf Freiflächen um 15 Prozent zugestimmt. Bei Solaranlagen auf Ackerflächen wird es ab Juli keine Förderung mehr geben.