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Sonderkonferenz der Bauminister
Konzept zum Klimaschutz vereinbart
In einer Sonderkonferenz haben die Bauminister der Länder am 14. März 2008 in Berlin weit reichende Beschlüsse zum Klimaschutz im Gebäudebereich gefasst. „Wir müssen unsere Anstrengungen auf die CO2-Einsparpotenziale im Siedlungsbestand fokussieren. Drei Viertel der 17,3 Millionen Wohngebäude in Deutschland haben erheblichen Sanierungsbedarf. Mit einer gemeinsamen Offensive von Bund, Ländern und Kommunen wollen wir diese gewaltige Aufgabe angehen. Um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir an vielen Stellschrauben drehen – von gesetzlichen Vorgaben bis zu steuerlichen Anreizen“, erklärte der neue Vorsitzende der Bauministerkonferenz, der nordrhein-westfälische Bauminister Oliver Wittke.
Bei der Sitzung wurde die erste umfassende Bestandsaufnahme der Länder über Notwendigkeiten und Potenziale zum Klimaschutz im Gebäudesektor vorgestellt. Die Länderminister forderten den Bund auf, sich an der Investitionsoffensive für den Klimaschutz im Gebäudebestand zu beteiligen. In enger Abstimmung mit den Ländern soll er das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vereinfachen und mit den weiteren Förderangeboten harmonisieren. Darüber hinaus erwarten die Länder, dass der mit 200 Millionen Euro ausgestattete Investitionspakt zur energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden über das Jahr 2008 hinaus fortgeführt wird. Insbesondere Schulen und Kindergärten sollen davon profitieren. In die Zuständigkeit des Bundes fällt auch zu prüfen, ob weitere finanzielle und steuerliche Anreize gegeben werden können – einerseits, um Hauseigentümer zur Investition in Energiesparmaßnahmen zu motivieren und andererseits, um Mieter für das Energieeinsparen zu gewinnen. In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob mietrechtliche Vorschriften zugunsten des Klimaschutzes zu verändern sind. Bund, Länder und Gemeinden sollen gemeinsam sicherstellen, dass das Bauplanungsrecht mit den Bestimmungen der Verordnung zur Energieeinsparung (EnEV und EEWärmeG) harmonisiert wird.
Die Länderminister einigten sich darauf, den Klimaschutz stärker in ihrer Wohnraumförderung zu verankern. Gefördert werden sollen Konzepte im energiesparenden Wohnungs- und Städtebau ebenso wie Angebote zur Beratung und Information der Bevölkerung in den Kommunen. Die Innenentwicklung und neue Nutzungen auf innerstädtischen Brachflächen erhalten in der Städtebauförderung Vorrang. Außerdem sollen mehr Mittel für die Erforschung energieeffizienter Bauprodukte und Bauarten eingesetzt werden. Bei Gebäuden der öffentlichen Hand sollen verpflichtend höhere Energiestandards und der Einsatz erneuerbarer Energien umgesetzt werden. Darüber hinaus forderten die Bauminister den Bund auf, seine Mittel in der Städtebauförderung auf dem Niveau des Jahres 2008 zu verstetigen. Nur so könne der Bedarf in den städtebaulichen Investitionen gedeckt und die Klimaschutzziele erreicht werden. Auf dieser Basis soll dann ein fairer Verteilerschlüssel über alle 16 Länder entwickelt werden. Gleichzeitig soll der Bund mehr Flexibilität erlauben, damit die Länder auf die unterschiedlichen Problemlagen unbürokratisch und problemorientiert reagieren können.
