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Neues Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Bei Neubauten sind ab 2009 erneuerbare Energien Pflicht
In der Kabinettssitzung am 5. Dezember 2007 hat die Bundesregierung die Eckdaten für das neue Erneuerbare-Energien- Wärme-Gesetz (EEWärmeG) beschlossen. Das Wärmegesetz legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen muss. Das Gesetz hat drei Säulen:
p Nutzungspflicht: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Privatpersonen, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme- Kopplung nutzen.
p Finanzielle Förderung: Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehende Marktanreizprogramm der Bundesregierung wird auf bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren.
p Wärmenetze: Das Gesetz erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben können. Die Nutzungspflicht muss grundsätzlich bei allen Neubauten erfüllt werden, die nach dem 1. Januar 2009 fertig gestellt werden. Angesichts langer Planungsvorläufe sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor.
Keine erneuerbaren Energien nutzen muss insbesondere, wer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich im Sommer 2008, einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht oder das Vorhaben angezeigt hat. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur diejenigen Bauherren die Pflicht erfüllen müssen, die auch Zeit hatten, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Für Bestandsgebäude werden keine Anforderungen im Gesetzentwurf beschrieben. Allerdings können die Bundesländer eigene gesetzliche Regelungen erlassen.
