Bundeswirtschaftsministerium

Nationaler Energie-Effizienz-Aktionsplan vorgelegt


Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Nationalen Energieeffizienzaktionsplan (EEAP) vorgelegt. Deutschland erfüllt mit der Vorlage des EEAP eine Pflicht, die sich aus der Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-RL) (2006/32/EG) ergibt. Danach sollen in allen Mitgliedsstaaten zwischen 2008 und 2016 im Vergleich zu 2005 neun Prozent Endenergie eingespart werden. Der EEAP belegt, wie Deutschland dieses Ziel erfüllen wird. Er stellt in übersichtlicher Form die bestehenden Instrumente und deren Beitrag zu Energieeinsparung dar und macht Vorschläge zu deren Weiterentwicklung. Die Umsetzung des neun Prozent-Zieles soll in Kooperation mit den Marktakteuren erfolgen, freiwillige Verpflichtungen werden ordnungsrechtlichen Maßnahmen vorgezogen.
Dem Aktionsplan zugrunde liegen zwei wissenschaftliche Studien des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung (zu statistisch-methodischen Fragen) und der Prognos AG (zu den Potenzialen für Energieeinsparung und Energieeffizienz im Lichte aktueller Preisentwicklungen). Die Prognos Studie kommt zu folgenden Ergebnissen, die der EEAP aufgreift:

  • Im Hinblick auf den Zielwert der EDLRL sind ausreichend Potenziale vorhanden, die sich im Umsetzungszeitraum 2008 bis 2016 wirtschaftlich erschließen lassen.
  • Die Beiträge aus den einzelnen Sektoren liegen in vergleichbarer Größenordnung zwischen 10 und 15 Prozent Einsparung.
  • Die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen ist ein wichtiger, aber nicht allein entscheidender Faktor für die Realisierung von Energiesparpotenzialen.
  • Der überwiegende Teil der technischen Potenziale ist bereits heute – wie zum großen Teil auch schon vor Jahren – wirtschaftlich erschließbar.
  • Der Erschließung wirtschaftlicher Potenziale stehen eine Reihe informatorischer, rechtlicher, finanztechnischer, organisatorischer oder sonstiger Hemmnisse entgegen (multiple Hemmnisstruktur).
  • Besonders das Vermieter-/Mieterdilemma mit je nach Marktsituation begrenzter Umlagefähigkeit von Modernisierungsinvestitionen wird hervorgehoben.

Bedauerlicherweise geht der EEAP nicht auf die Beseitigung der rechtlichen Hemmnisse für die Realisierung von Contractinglösungen im vermieteten Wohnbestand ein. Die Beseitigung von Hemmnissen für Energiedienstleistungen ist ein zentraler Punkt der Europäischen Richtlinie und wird auch in der Prognos- Studie analysiert.

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.bmwi.de

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDirektdownload