
Wohnungswirtschaft aktuell
Informations- und Kommunikationsplattform
des VdW Rheinland Westfalen,
VdW südwest und VdW saar
Veranstaltungsreihe „Aktuelles Mietrecht“
Schwerpunkte: Schönheitsreparaturen und Betriebskosten
Am 24. September 2008 fand im Konferenzzentrum des ZDF in Mainz die zweite Tagung der neuen gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Aktuelles Mietrecht“ des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest statt. Themenschwerpunkte waren wie bei der ersten Tagung im Juni in Bonn die Bereiche Schönheitsreparaturen und Betriebskosten, insbesondere die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung. Anhand der aktuellen Schönheitsreparaturklauseln aus den Mustermiet- und nutzungsverträgen des GdW verdeutlichte Stephan Gerwing, gemeinsames Drei-Länder-Büro beider Verbände in Bonn, die Methodik der Klauselauslegung, wie diese durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erfolgt. Augenmerk wurde aus aktuellem Anlass insbesondere auf das Urteil des BGH vom 9. Juli 2008 (Az.: VIII ZR 83/07) gelegt, wonach der Vermieter bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel keinen Zuschlag zur ortüblichen Vergleichsmiete nehmen kann. Melanie Hamdoune, ebenfalls Bonner Drei-Länder-Büro, stellte die aktuelle Rechtsprechung zum Betriebskostenrecht vor. Dieser Bereich wird durch eine Vielzahl von Urteilen aller Instanzen geprägt. Für den Praktiker erschwert diese unüberschaubare Zahl an Entscheidungen die tägliche Praxis insbesondere bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen erheblich. Die Kenntnis gerade auch der Rechtsprechung des BGH ist hier daher unerlässlich. Da auch entsprechende Handlungsoptionen zur Vermeidung rechtlicher Probleme vorgestellt wurden, konnten die Teilnehmer wertvolle Informationen für die Praxis gewinnen.

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